(ZPO)
Zivilprozessordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 258 ZPO Klage auf wiederkehrende Leistungen

Bei wiederkehrenden Leistungen kann auch wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen Klage auf künftige Entrichtung erhoben werden.