Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter

Ausfertigungsdatum: 16.08.2002


Inhaltsübersicht ZFdG

Kapitel 1
Organisation
§ 1Zollfahndungsdienst
§ 2Zentralstelle
Kapitel 2
Zollkriminalamt
Abschnitt 1
Aufgaben des Zollkriminalamtes
§ 3Aufgaben als Zentralstelle
§ 4Eigene Aufgaben
§ 5Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Abschnitt 2
Befugnisse des Zollkriminalamtes
§ 6Weisungsrecht
§ 7Datenerhebung und -verarbeitung der Zentralstelle
§ 8Sammlungen personenbezogener Daten der Zentralstelle
§ 9Sammlungen personenbezogener Daten zur Beobachtung bestimmter Verkehre
§ 10Sammlungen personenbezogener Daten für Zwecke der Ausschreibung
§ 11Zollfahndungsinformationssystem
§ 12Datenschutzrechtliche Verantwortung im Zollfahndungsinformationssystem
§ 13Unterrichtung der Zentralstelle für das Zollfahndungsinformationssystem
§ 14Koordination und Lenkung von Ermittlungen
§ 15Erhebung und Sammlung personenbezogener Daten zur Erfüllung eigener Aufgaben
§ 16Befugnisse bei Ermittlungen
§ 17Verwendung von Daten aus Strafverfahren
§ 18Datenerhebung durch längerfristige Observationen
§ 19Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen
§ 20Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
§ 21Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit dem Zollkriminalamt Dritten nicht bekannt ist
§ 22Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen
§ 22aEigensicherung durch Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen
§ 23Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Abschnitt 3
Präventive Telekommunikations- und Postüberwachung
§ 23aBeschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
§ 23bGerichtliche Anordnung
§ 23cDurchführungsvorschriften
§ 23dÜbermittlungen durch das Zollkriminalamt
§ 23eVerschwiegenheitspflicht
§ 23f(weggefallen)
§ 23gErhebung von Verkehrsdaten
Kapitel 3
Zollfahndungsämter
Abschnitt 1
Aufgaben der Zollfahndungsämter
§ 24Allgemeine Aufgaben
§ 25Besondere Aufgaben
Abschnitt 2
Befugnisse der Zollfahndungsämter
§ 26Allgemeine Befugnisse
§ 27Befugnisse zur Datenerhebung und -verarbeitung
§ 28Datenerhebung durch längerfristige Observationen
§ 29Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen
§ 30Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel zum Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes
§ 31Datenerhebung durch den Einsatz von Privatpersonen, deren Zusammenarbeit mit den Zollfahndungsämtern Dritten nicht bekannt ist
§ 32Eigensicherung durch Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen
§ 32aEigensicherung durch Einsatz technischer Mittel innerhalb von Wohnungen
Kapitel 4
Gemeinsame Bestimmungen
§ 32bSicherstellung, Verwahrung und Verwertung
§ 32cUnterstützung durch Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder
§ 33Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
§ 34Datenübermittlung ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
§ 34aÜbermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 35Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
§ 35aVerwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
§ 36Abgleich personenbezogener Daten
§ 37Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für die wissenschaftliche Forschung
§ 38Weitere Verwendung von Daten
§ 39Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten bei automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in nicht automatisierten Dateien
§ 40Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind
§ 41Errichtungsanordnung
§ 41aEntschädigung für Leistungen
§ 42Schadensausgleich
§ 43Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 44Einschränkung von Grundrechten
Kapitel 5
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 45Strafvorschriften
§ 46Bußgeldvorschriften
§ 47(weggefallen)