(StPO)
Strafprozeßordnung

Ausfertigungsdatum: 12.09.1950


§ 439 StPO Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen

Vernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes stehen im Sinne der §§ 421 bis 436 der Einziehung gleich.