Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen


Ausfertigungsdatum: 10.12.2014

Stand: Zuletzt geändert Art. 3 G v. 23.12.2016 I 3171

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Aufsichtsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Sanierung und zur Frühintervention
Teil 3 Abwicklungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen zur Vorbereitung der Restrukturierung und Abwicklung
Kapitel 4 Gründung von Brückeninstituten und Vermögensverwaltungsgesellschaften
Teil 4 Abwicklung
Unterabschnitt 1 Bestimmungen für den Erlass einer Abwicklungsanordnung; sonstige Verfahrensvorschriften; Rechtswirkungen
Unterabschnitt 2 Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen
Unterabschnitt 3 Ausgleichszahlung für benachteiligte Anteilsinhaber, Gläubiger und Einlagensicherungssysteme; Schutzbestimmungen
Unterabschnitt 4 Rechtsformwechsel
Unterabschnitt 5 Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen
Teil 5 Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung und Beziehungen zu Drittstaaten
Kapitel 1 Anerkennung von Maßnahmen der Behörden anderer Mitgliedstaaten
Kapitel 2 Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung
Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien
Abschnitt 2 Gruppenabwicklung im Fall eines Tochterunternehmens, das nicht EU-Mutterunternehmen ist
Abschnitt 3 Gruppenabwicklung im Fall eines EU-Mutterunternehmens
Kapitel 3 Beziehungen zu Drittstaaten
Teil 6 Bußgeldvorschriften
Teil 7 Maßnahmen des Ausschusses