(LAP-hDBiblV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes

Ausfertigungsdatum: 25.10.2001


§ 12 LAP-hDBiblV Urlaub während des Vorbereitungsdienstes

Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.