Integrationskursverordnung (IntV)
Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler

Ausfertigungsdatum: 13.12.2004


§ 2 IntV Anwendungsbereich der Verordnung

Die Verordnung findet auch Anwendung auf Ausländer, deren Rechtsstellung sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU bestimmt.