Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung (HeizölLBV)
Verordnung über Lieferbeschränkungen für leichtes Heizöl in einer Versorgungskrise

Ausfertigungsdatum: 26.04.1982


§ 9 HeizölLBV Anordnung der Belieferung von Abnehmern

Die zuständigen Stellen können gegenüber Heizölhändlern, die ihre Lieferpflicht nach § 8 verletzen, auf Antrag anordnen, ihrer Lieferpflicht nachzukommen.