Ausfertigungsdatum: 19.06.2017
(1) Einstellungsbehörden sind das Bundesarchiv und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben:
(2) Ausbildungsstellen sind das Bundesarchiv und das Geheime Staatsarchiv – Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben:
(3) Die Einstellungsbehörde kann ihre Aufgaben auf die Ausbildungsstelle übertragen.
(4) Während der Ausbildung an der Archivschule Marburg unterstehen die Referendarinnen und Referendare neben der Dienstaufsicht ihrer Einstellungsbehörde auch der Dienstaufsicht der Archivschule Marburg.