(GntDBwVVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Ausfertigungsdatum: 01.03.2019


§ 27 GntDBwVVDV Laufbahnprüfung und Bestandteile

(1) Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung.

(2) Die Bachelorprüfung besteht aus

1.
den Modulprüfungen sowie aus
2.
der Abschlussarbeit.