Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung (GenTPflEV)
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen

Ausfertigungsdatum: 07.04.2008


§ 11 GenTPflEV Aufbringen von Stoffen

Auf Flächen, auf denen Düngemittel oder andere Stoffe aufgebracht werden, die offenkundig nicht nur geringfügig vermehrungsfähige Bestandteile von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten, findet § 10 entsprechende Anwendung.