(FertigungsMechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 02.04.2013


§ 2 FertigungsMechAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.