Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes

Ausfertigungsdatum: 31.07.2006


Inhaltsübersicht EnergieStV

Allgemeines
  
§ 1Begriffsbestimmungen
§ 1aZuständiges Hauptzollamt
Zu den §§ 1 bis 3, 53 bis 53b und 55 des Gesetzes
§ 1bErgänzende Begriffsbestimmungen zum Gesetz
§ 1cSteuertarif für schwefelhaltige Energieerzeugnisse
 
Zu § 2 Abs. 3 und 4, § 27 Abs. 1, § 48 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes
  
§ 2Ordnungsgemäße Kennzeichnung
§ 3Antrag auf Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen
§ 4Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen
§ 5Antrag auf Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs
§ 6Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs
§ 7Pflichten des Inhabers des Kennzeichnungsbetriebs
§ 8Andere Energieerzeugnisse als Gasöle
 
Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 37 Absatz 2 Satz 3 sowie zu den §§ 53 und 53a des Gesetzes
  
§ 9Anlagenbegriff
Zu den §§ 3 und 53a des Gesetzes
§ 10Nutzungsgradermittlung
Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 des Gesetzes
§ 11Pflichten des Anlagenbetreibers
Zu § 3a des Gesetzes
  
§ 11aGüterumschlag in Seehäfen
 
Zu § 3b des Gesetzes
§ 11bVerfahren bei offenen Rückzahlungsanforderungen
§ 11cVerfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten
Zu § 6 des Gesetzes
  
§ 12Antrag auf Herstellererlaubnis
§ 13Einrichtung des Herstellungsbetriebs
§ 14Erteilung und Erlöschen der Herstellererlaubnis
§ 15Pflichten des Herstellers, Steueraufsicht
 
Zu § 7 des Gesetzes
  
§ 16Antrag auf Lagererlaubnis
§ 17Einrichtung des Lagers
§ 18Erteilung und Erlöschen der Lagererlaubnis
§ 19Pflichten des Lagerinhabers, Steueraufsicht
§ 20Lagerbehandlung
§ 21Zugelassener Einlagerer, Erlaubnis und Pflichten
§ 22Lager ohne Lagerstätten
 
Zu § 8 des Gesetzes
  
§ 23Entfernung und Entnahme von Energieerzeugnissen
 
Zu den §§ 8, 9, 9a, 14, 15, 16, 22 und 23 des Gesetzes
  
§ 23aSteueranmeldung
 
Zu § 9 des Gesetzes
  
§ 24Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebs
 
Zu den §§ 6 bis 9, 23, 24, 30 bis 32 und 38 des Gesetzes
  
§ 25Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer
 
Zu § 9a des Gesetzes
  
§ 26Registrierter Empfänger
 
Zu § 9b des Gesetzes
  
§ 27Registrierter Versender
 
Zu den §§ 9c und 9d Absatz 2 des Gesetzes
  
§ 28Begünstigte, Freistellungsbescheinigung
 
Zu den §§ 9d bis 13 des Gesetzes
  
§ 28aTeilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem
§ 28bErstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments, Mitführen eines Ausdrucks
§ 28cUnbestimmter Empfänger
§ 29Art und Höhe der Sicherheitsleistung
§ 30Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 31Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 32Aufteilung von Warensendungen während der Beförderung
§ 33Beförderung aus anderen Mitgliedstaaten und Beendigung von Beförderungen unter Steueraussetzung
§ 34Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
§ 35Beförderung im Steuergebiet ohne elektronisches Verwaltungsdokument
§ 36Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren
§ 36aAnnullierung im Ausfallverfahren
§ 36bÄnderung des Bestimmungsorts im Ausfallverfahren
§ 36c Aufteilung im Ausfallverfahren
§ 36dEingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
§ 37Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
 
Zu § 14 des Gesetzes
  
§ 37aUnregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
 
Zu § 15 des Gesetzes
  
§ 38Anzeige und Zulassung
§ 39Beförderung
§ 40Pflichten des Anzeigepflichtigen, Steueraufsicht
 
Zu den §§ 15, 17, 21 und 46 des Gesetzes
  
§ 41Hauptbehälter
 
Zu § 18 des Gesetzes
  
§ 42Versandhandel, Beauftragter
Zu § 18a des Gesetzes
§ 42aUnregelmäßigkeiten während der Beförderung von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
 
Zu den §§ 19 bis 19b des Gesetzes
  
§ 43Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern und Drittgebieten
 
Zu § 66 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes
  
§ 44Verbringen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs zu gewerblichen Zwecken in andere Mitgliedstaaten
§ 45Beförderungen von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen Mitgliedstaat
 
Zu den §§ 21, 65 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 Nr. 12 des Gesetzes
  
§ 46Verkehrs-, Verbringungs- und Verwendungsbeschränkungen
§ 47Vermischungen in Kennzeichnungs- und anderen Betrieben
§ 48Vermischungen bei der Abgabe aus Transportmitteln
§ 49Spülvorgänge und sonstige Vermischungen
 
Zu § 23 des Gesetzes
  
§ 49aAbgabe von sonstigen Energieerzeugnissen
§ 50Anzeige
§ 51Pflichten, Steueraufsicht
 
Zu den §§ 24 bis 30 des Gesetzes
  
§ 52Antrag auf Erlaubnis als Verwender oder Verteiler
§ 53Erteilung der Erlaubnis
§ 54Erlöschen der Erlaubnis
§ 55Allgemeine Erlaubnis
§ 56Pflichten des Erlaubnisinhabers, Steueraufsicht
§ 57Bezug und Abgabe von steuerfreien Energieerzeugnissen
 
Zu § 25 des Gesetzes
  
§ 58Verwendung zu anderen Zwecken
 
Zu § 26 des Gesetzes
  
§ 59Eigenverbrauch
 
Zu den §§ 17 und 27 des Gesetzes
  
§ 60Schiff- und Luftfahrt
§ 61Versteuerung von Energieerzeugnissen in Wasserfahrzeugen
 
Zu § 31 des Gesetzes
  
§ 62Anmeldung des Kohlebetriebs
§ 63Einrichtung des Kohlebetriebs
§ 64Pflichten des Betriebsinhabers
§ 65Antrag auf Erlaubnis für Kohlebetriebe und Kohlelieferer
§ 66Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis
§ 67Pflichten des Erlaubnisinhabers
§ 68Bezug und Lagerung von unversteuerter Kohle
§ 69Lieferung von unversteuerter Kohle
 
Zu § 34 des Gesetzes
  
§ 70Verbringen von Kohle in das Steuergebiet
 
Zu § 35 des Gesetzes
  
§ 71Einfuhr von Kohle
 
Zu § 37 des Gesetzes
§ 72Antrag auf Erlaubnis als Kohleverwender
§ 73Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis
§ 74Allgemeine Erlaubnis
§ 75Pflichten des Erlaubnisinhabers
§ 76Bezug und Lagerung von steuerfreier Kohle
§ 77Eigenverbrauch
 
Zu § 38 des Gesetzes
  
§ 78Anmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas
§ 79Pflichten
 
Zu § 39 des Gesetzes
  
§ 80Vorauszahlungen
 
Zu § 40 des Gesetzes
  
§ 81Nicht leitungsgebundenes Verbringen
 
Zu § 41 des Gesetzes
  
§ 82Nicht leitungsgebundene Einfuhr
 
Zu § 44 des Gesetzes
  
§ 83Antrag auf Erlaubnis als Erdgasverwender oder als Erdgasverteiler
§ 84Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis
§ 84aAllgemeine Erlaubnis
§ 85Pflichten des Erlaubnisinhabers
§ 86Eigenverbrauch
 
Zu § 46 des Gesetzes
  
§ 87Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
 
Zu § 47 des Gesetzes
  
§ 88Steuerentlastung bei Aufnahme in Steuerlager
§ 89Steuerentlastung für Kohlenwasserstoffanteile
§ 90Steuerentlastung bei steuerfreien Zwecken
§ 91Steuerentlastung für Kohle
§ 91aSteuerentlastung für Erdgas bei Einspeisung
 
 Zu § 47a des Gesetzes
§ 91bSteuerentlastung für den Eigenverbrauch
Zu § 48 des Gesetzes
  
§ 92Steuerentlastung bei Spülvorgängen und versehentlichen Vermischungen
 
Zu § 49 des Gesetzes
  
§ 93Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse
§ 94(weggefallen)
 
Zu § 51 des Gesetzes
  
§ 95Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
 
Zu § 52 des Gesetzes
  
§ 96Steuerentlastung für die Schifffahrt
§ 97Steuerentlastung für die Luftfahrt
 
Zu den §§ 53 und 53a des Gesetzes
  
§ 98Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme, Allgemeines
Zu § 53 des Gesetzes
§ 99Steuerentlastung für die Stromerzeugung
Zu § 53a des Gesetzes
§ 99aSteuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
§ 99bNachweis der Hocheffizienz
§ 99cBetriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
§ 99d(weggefallen)
 
Zu § 54 des Gesetzes
  
§ 100Steuerentlastung für Unternehmen
§ 100aVerwendung von Wärme durch andere Unternehmen
 
Zu § 55 des Gesetzes
  
§ 101Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen
 
Zu § 56 des Gesetzes
  
§ 102Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines
§ 102aSteuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Schienenbahnen
§ 102bSteuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftfahrzeugen
 
Zu § 57 des Gesetzes
  
§ 103Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
 
Zu § 59 des Gesetzes
  
§ 104Steuervergütung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff
 
Zu § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes (weggefallen)
  
§ 105(weggefallen)
Zu § 66 Absatz 1 Nummer 18 des Gesetzes
§ 105aSteuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere
 
Zu den §§ 61 und 66 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes
  
§ 106Steueraufsicht, Pflichten
§ 107Hinweispflichten bei Abgabe von Energieerzeugnissen
 
Zu den §§ 65 und 66 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes
  
§ 108Kontrollen, Sicherstellung
 
Zu § 66 Abs. 1 Nr. 17 des Gesetzes
  
§ 109Vermischungen von versteuerten Energieerzeugnissen
 
Zu § 66 Abs. 1 Nr. 13 des Gesetzes
  
§ 110Normen
 
Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
§ 110aKleinbetragsregelung
Zu § 381 Abs. 1 der Abgabenordnung
  
§ 111Ordnungswidrigkeiten
Schlussbestimmungen
§ 112Übergangsregelung