Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV)
Bergverordnung über Einwirkungsbereiche

Ausfertigungsdatum: 11.11.1982


§ 1 EinwirkungsBergV Anwendungsbereich

Einwirkungsbereiche von untertägigen Bergbaubetrieben, von Bergbaubetrieben mit Hilfe von Bohrungen und von Untergrundspeichern mit künstlich geschaffenem Hohlraum sind nach dieser Verordnung festzulegen.