(DiätAss-APrV)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten

Ausfertigungsdatum: 01.08.1994


§ 8 DiätAss-APrV Niederschrift

Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.