(ChemBioLackAusbErprobV)
Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack


Ausfertigungsdatum: 17.06.2002

Stand: Geändert durch Art. 6 V v. 17.7.2007 I 1402

§ 11 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.