Behälter- und Apparatebauerausbildungsverordnung (BehAppbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin

Ausfertigungsdatum: 02.01.2018


§ 2 BehAppbAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.