Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Versorgung der Beamtinnen und Beamten und der Richterinnen und Richter des Bundes sowie des Versorgungsausgleichs

Ausfertigungsdatum: 15.12.2015


§ 9 BeamtVZustAnO Unterrichtungsvorbehalt

Ergeben sich bei der Prüfung der Dokumentation des oder der zahlungspflichtigen Dienstherren bei einem Dienstherrnwechsel zum Bund unaufklärbare Abweichungen von dem vom Service-Center ermittelten Betrag, so berichtet das Service-Center der obersten Dienstbehörde, in deren Geschäftsbereich die Beamtin oder der Beamte oder die Richterin oder der Richter gewechselt ist.