Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (3. PflegeArbbV)
Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche

Ausfertigungsdatum: 01.08.2017


§ 4 3. PflegeArbbV Ausschlussfrist

Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden.